STATUTEN der

WAGENCLIQUE CHEGELWAGGIS BASEL 1988

1 Name, Sitz

1.1
Die Wagenclique Chegelwaggis (Clique), mit Sitz in Basel-Stadt, wurde am 14. Februar 1988 gegründet. Die Clique ist ein Verein nach Art. 60 des Zivilgesetzbuches (ZGB). Sie ist offiziell beim Basler Fasnachtscomité gemeldet. Die Clique ist politisch und konfessionell neutral.

2 Sinn und Zweck

2.1
Die Clique betreibt Fasnacht an verschiedenen Orten.

2.2
Sie betreibt kulturelle Anlässe zur Förderung der Fasnacht.

2.3
Sie hält Sitzungen zu Gunsten der Fasnacht ab.

2.4
Sie fördert die Kameradschaft und Zusammengehörigkeit.

2.5
Jedes Jahr, nach der Fasnacht, treffen sich alle Aktiven zur Generalversammlung (GV).

3 Mitglieder

3.1
Aktivmitglied wird man nach einer Fasnacht auf dem Wagen und der definitiven Aufnahme an der GV durch die Aktiven. Diese sind danach sofort stimmberechtigt.

3.2
Die Aktivmitglieder wählen den Vorstand.

3.3
Passivmitglieder sind nicht stimmberechtigt und dürfen an der GV nicht teilnehmen.

3.4
Die Clique ist ein reiner Männerverein, welche Männer als Aktive erst ab dem 20. Lebensjahr aufnehmen.

4 Aufnahmen, Austritte, Ausschlüsse

4.1
Über Aufnahmen und Ausschlüsse entscheidet schlussendlich die GV.

4.2
Austritte müssen schriftlich an den Obmann eingereicht werden.

4.3
Ausschlussgrund ist, wenn der Mitgliederbeitrag nach dreimaliger Mahnung nicht einbezahlt wurde.

4.4
Ausschlussgrund ist, passives Verhalten der Aktivmitglieder in der Clique.

4.5
Ausschlussgrund ist, Verleumdung und üble Nachrede über die Clique.

4.6
Ausschlussgrund ist, sittenwidriges Verhalten und sonstiges Benehmen das zu Klagen führt..

5 Organisation

5.1
Die Clique besteht aus Vorstand, Aktiv- und Passivmitglieder.

5.2
Im Vorstand befinden sich ein Wagenobmann, ein Kassier, ein Wagenbauchef und ein Protokollführer.

5.3
Der Obmann führt die Clique nach den vorgegebenen Statuten und ist für die Organisation der Clique besorgt. Er führt die Clique während den Fasnachtsumzügen. Er wird an der GV gewählt und ist in diesem Amt bis zu seinem Rücktritt oder durch Abwahl der Mitglieder an der GV.

5.4
Der Kassier leitet und führt die Finanzen der Clique und ist gleichzeitig Vize-Obmann. Er wird an der GV gewählt und ist in diesem Amt bis zu seinem Rücktritt oder durch Abwahl der Mitglieder an der GV.

5.5
Zwei Revisoren, die nicht dem Vorstand angehören, prüfen auf die GV hin die Buchhaltung des Kassiers. Sie werden an der GV gewählt. Der 1. Revisor fällt nach einem Jahr automatisch weg und der 2. Revisor rückt nach. Ein neuer 2. Revisor wird an der GV gewählt.

5.6
Der Wagenbauchef organisiert alles, was mit dem Wagenbau zu tun hat. Er besorgt sämtliches Material. Er plant den Wagenbau anhand einer Skizze oder einem Modell. Er wird an der GV gewählt und ist in diesem Amt bis zu seinem Rücktritt oder durch Abwahl der Mitglieder an der GV.

5.7
Der Protokollführer erledigt die anfallenden Schreibarbeiten der Clique. Er ist an sämtlichen Sitzungen anwesend. Er wird an der GV gewählt und ist in diesem Amt bis zu seinem Rücktritt oder durch Abwahl der Mitglieder an der GV.

5.8
Die Sujetkommission besteht aus mind. 3 Aktivmitglieder. Der Wagenbauchef ist von amtes wegen gesetzt. Die weiteren Kommissionsmitglieder werden an der GV gewählt und sind in diesem Amt bis zu ihrem Rücktritt oder durch Abwahl der Mitglieder an der GV. Die Sujetkommission legt der Clique bis spätestens 5 Monate vor Fasnachtsbeginn mindestens drei Sujet-Ideen vor.

6 Finanzen

6.1
Grundbeitrag (jährlich wiederkehrende Kosten, exkl. Kostüm und Larve) für Aktivmitglieder beträgt in der Regel CHF 700.-.
Jedes Aktivmitglied zahlt bis spätestens 30. Juni mindestens die Hälfte und bis zum 30. November des Vereinsjahres der restliche Grundbeitrag.

6.2
Grundbeiträge für Aktivmitglieder werden für die Fasnacht des darauf folgenden Jahres verwendet. Somit stellt die Clique die Liquidität für die kommende Fasnacht vorzeitig sicher.

6.3
Einzelpassivmitglieder zahlen einen Beitrag von mindestens CHF 25.- im Jahr und dies bis jeweils spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Vereinsjahres.

6.4
Familienpassivmitglieder (Familie = alle im gleichen Haushalt wohnenden Personen) zahlen einen Beitrag von mindestens CHF 40.- im Jahr und dies bis jeweils spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Vereinsjahres.

6.5
Premium-Member zahlen einen Beitrag von mindestens CHF 150.- im Jahr und dies bis jeweils spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Vereinsjahres.

6.6
Sponsoren zahlen einen Beitrag von mindestens CHF 50.- im Jahr und dies bis jeweils spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Vereinsjahres. Diese Art von Passivmitgliedschaft richtet sich an Firmen, Organisationen, Vereine, Gesellschaften oder Verbände.

6.7
Gönner zahlen einen Beitrag von mindestens CHF 10.- im Jahr und dies bis jeweils spätestens zum 31. Dezember des jeweiligen Vereinsjahres.

6.8
Bei Austritt und/oder Ausschluss während des laufenden Vereinsjahres, wird der geleistete Beitrag mit den entstandenen Kosten verrechnet. Allfällige zusätzlich entstandene Kosten sind durch das ausscheidende Mitglied anteilsmässig zu bezahlen.

6.9
Folgende Regeln gilt bei einem unterjährigen Eintritt eines Probanden:
der Vorstand kann über eine etwaige Anpassung des Grundbeitrages befinden, sowie über den Zeitpunkt der Einzahlung.

6.10
Vereinsjahresbeginn ist der 01. Januar.

6.11
Ausserordentliche, nicht budgetierte Ausgaben/Investitionen werden mittels unterjähriger Einmaleinlage der Aktivmitglieder und der Probanden (anteilig) ausgeglichen.

6.12
Aktivmitglieder die weniger als fünfmal am Wagenbau erscheinen, zahlen CHF 300.- zusätzlich zum Grundbetrag.

6.13
Aktivmitglieder die Unentschuldigt an offiziellen Daten (Wagenbau, Anlässe, etc.) fernbleiben, zahlen CHF 5.- Strafe.

7 Organe

7.1
Der Clique steht die GV als oberstes Organ zur Verfügung. Sie findet im ersten Halbjahr nach Ende des Vereinsjahres statt.

7.2
Bei Problemen jeglicher Art, kann eine ausserordentliche GV einberufen werden, wenn ein Drittel der Aktivmitglieder oder der Vorstand dies fordern.

7.3
An der ordentlichen GV werden mindestens über die Traktanden „Protokoll der letzten GV“, „Bericht des Obmannes“, „Bericht des Kassiers“, „Bericht des Wagenbauchef“, „Rechnungsbericht“, „Revisorenbericht“, „Budget“, „Wahlen“ sowie „Anträge an die GV“ wie auch Statutenänderungen befunden.

7.4
Die ordentliche GV oder die ausserordentliche GV wird spätestens 3 Wochen im Voraus durch den Obmann oder den Vize-Obmann einberufen. Die Traktandenliste folgt bis spätestens eine Woche vor der GV. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Aktivmitglieder allfällige Anträge an die GV schriftlich dem Obmann oder dem Vize-Obmann einzureichen.

8 Diverses

8.1
Als Gründungsmitglieder waren anwesend:

            Peter Stämmeli

            Martin Vögtli

            René Wohlgemuth

            Jolanda Wohlgemuth

            Gerald Wohlgemuth

8.2
Die Statuten wurden am 01.August.1990 genehmigt.

8.3
Die Auflösung der Clique, kann jederzeit durch Cliquenbeschluss herbeigeführt werden.

8.4
Die Auflösung erfolgt durch Art. 77 und Art. 78 im ZGB. Das Cliquenvermögen wird nach der Auflösung dem „Waisenheim Basel“ gespendet.

8.5
Das Gründungsmitglied René Wohlgemuth, wurde an der GV vom 28. März 1998 zum „Präsident auf Lebzeiten“ ernannt.

8.6
Die Statuten wurden am 27. April 2001 geändert und genehmigt.

8.7
Die Statuten wurden am 25. Mai 2007 geändert und genehmigt.

8.8
Die Statuten wurden am 03. Juli 2010 geändert und genehmigt.

8.9
Die Statuten wurden am 08. Juli 2011 geändert und genehmigt.

8.10
Die Statuten wurden am 23. Mai 2014 geändert und genehmigt.